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Häufige Fragen und Antworten zur Geschlechtervarianz

Damit Sie sich besser vorstellen können, was Sie in unserer Sprechstunde für Geschlechterfragen erwartet, haben wir häufige Fragen aus der Praxis zusammengestellt und kurz beantwortet.

Wer kann sich an die Sprechstunde wenden?

Unsere Sprechstunde richtet sich an Erwachsene mit Geschlechtsdysphorie und an alle, die Fragen zu Geschlecht, Körper, geschlechtlicher Rolle oder zu möglichen Transitionsschritten haben; unabhängig davon, ob Sie sich als trans*, nonbinär, genderfluid, questioning oder anders verorten. Auch wenn Sie sich (noch) nicht eindeutig einordnen wollen oder können oder merken, dass Geschlechterfragen belastend werden, können Sie sich an uns wenden.

Brauche ich schon eine klare Vorstellung von meiner Geschlechtsidentität?

Nein. Viele Patient*innen kommen gerade deshalb zu uns, weil Sie sich noch nicht sicher sind, wie Sie sich geschlechtlich verorten möchten.  Offene Fragen, Unsicherheiten und ambivalente Gefühle sind ausdrücklich Teil des Prozesses und haben in der Sprechstunde ihren Platz.

Kann ich zu Ihnen kommen, wenn ich bereits woanders Unterstützung erhalte?

In der Regel ist es nicht sinnvoll, mehrere vergleichbare spezialisierte Angebote gleichzeitig zu nutzen, da dies einer parallelen Behandlung gleichkommt. Wenn Sie bereits in einer Sprechstunde zu Geschlechterfragen oder in einer spezialisierten Beratungsstelle für trans* und/oder nonbinäre Menschen Unterstützung erhalten, besprechen wir gemeinsam, ob eine Vorstellung bei uns im Einzelfall dennoch sinnvoll ist; etwa für eine spezifische Fragestellung oder eine ergänzende psychiatrisch‑psychotherapeutische Einschätzung. Unser Ziel ist eine gut koordinierte Versorgung ohne Doppelstrukturen.

Begleiten Sie auch nichtlineare Verläufe sowie Re- oder Detransition?

Ja. Wir begleiten sehr unterschiedliche Verläufe: klare Transitionswünsche, längere Phasen der Klärung sowie Prozesse der Re- oder Detransition. Solche Entwicklungen verstehen wir als mögliche Bestandteile individueller Lebens- und Entwicklungswege, die wir sorgfältig in die Abklärung und weitere Planung einbeziehen.

Was passiert beim ersten Gespräch der Abklärung?

Im ersten Gespräch geht es vor allem darum, Sie kennenzulernen: Ihr Erleben von Geschlecht und Körper, Ihre aktuelle Lebenssituation und das, was Sie im Moment am meisten belastet. Gemeinsam klären wir, welches Anliegen Sie mitbringen und besprechen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?

Nach dem ersten Termin vereinbaren wir bei Bedarf weitere Gespräche, in denen wir die Geschlechterfragen, mögliche Belastungen und Ihren Unterstützungsbedarf genauer einschätzen. Am Ende dieser Abklärungsphase besprechen wir gemeinsam, welche Formen der Unterstützung, bei uns oder an anderen Stellen, für Sie passend sind. Unsere Sprechstunde ersetzt dabei keine längerfristige ambulante Psychotherapie; wo eine solche angezeigt ist, empfehlen wir entsprechende Angebote und unterstützen bei Bedarf die Vernetzung.

Wie viele Gespräche finden in der Sprechstunde statt?

Die Erstabklärung dauert im Durchschnitt drei Monate mit fünf Terminen à 60 Minuten. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Bedarf: In manchen Fällen genügt ein einzelner Termin, in anderen sind mehrere Gespräche sinnvoll, um Ihre Situation, Ihr Geschlechtserleben und mögliche psychische Belastungen besser einzuordnen und das weitere Vorgehen zu klären. Die genaue Anzahl richtet sich nach Ihrem Anliegen, Ihrer Lebenssituation und den gemeinsam vereinbarten Zielen.

Wie lange dauert der gesamte Prozess ungefähr?

Die Dauer der Begleitung ist sehr unterschiedlich: Für manche reicht eine kurze Abklärung, andere benötigen eine längere Phase der Klärung und Entscheidungsfindung. Wichtiger als eine feste Anzahl an Sitzungen ist uns, dass Entscheidungen nicht unter Druck getroffen werden und genügend Zeit für sorgfältige Abwägungen bleibt. 

Welche Rolle spielen andere psychische Belastungen oder Erkrankungen?

Viele Patient*innen kommen mit einer Mischung aus Geschlechtsdysphorie und weiteren psychischen Belastungen oder psychischen Erkrankungen, etwa Autismusspektrumstörungen oder (komplexen) Traumafolgestörungen. Diese werden in der Sprechstunde nicht diagnostiziert, aber mitberücksichtigt und in die Abklärung sowie in die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs einbezogen. Eine längerfristige Behandlung erfolgt im Rahmen eigenständiger, ambulanter Psychotherapien oder durch ambulant behandelnde Psychiater*innen sowie durch andere Angebote, zu denen wir bei Bedarf Empfehlungen aussprechen.

Wie ist das Verhältnis zwischen psychotherapeutischer Begleitung und medizinischer Transition?

Psychotherapeutische Gespräche können helfen, Geschlechterfragen, Belastungen und Entscheidungsprozesse in Ruhe zu sortieren; unabhängig davon, ob medizinische Schritte geplant sind oder nicht. Wo medizinische Massnahmen in Frage kommen, unterstützen wir bei der Indikationsstellung, der Vorbereitung und der Koordination spezialisierter medizinischer Angebote. 

Werden in der Sprechstunde automatisch medizinische Schritte eingeleitet?

Nein. Zunächst stehen die Abklärung, Entlastung und Klärung Ihres individuellen Anliegens im Vordergrund. Somatische Transitionsmassnahmen (z.B. Hormone, Operationen) werden nur dann Thema, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, eine entsprechende Indikation besteht und die Voraussetzungen gemeinsam sorgfältig geprüft wurden.

Brauche ich zusätzlich eine ambulante Psychotherapie?

Eine ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich sinnvoll, insbesondere bei ausgeprägten psychischen Belastungen oder bestehenden psychischen Erkrankungen. Viele Patient*innen sind bereits in ambulanter psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung, wenn sie zu uns kommen. Besteht eine solche Behandlung, empfehlen wir diese weiterzuführen. Unsere Sprechstunde ergänzt die bestehenden Angebote und kann auf Wunsch – mit Ihrer Einwilligung – eng mit den behandelnden Therapeut*innen oder Psychiater*innen zusammenarbeiten. Eine längerfristige Psychotherapie können wir nicht ersetzen, beraten Sie aber gerne zu weiteren Unterstützungsangeboten und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach einer passenden ambulanten Psychotherapie oder einer psychiatrischen Behandlung.

Können auch Angehörige und Bezugspersonen miteinbezogen werden?

Wenn Sie das möchten, können Eltern, Partner*innen oder andere wichtige Bezugspersonen in Gespräche miteinbezogen werden. Wir bieten zudem Beratung für Bezugspersonen an, um Fragen, Sorgen und unterschiedliche Perspektiven gemeinsam zu besprechen. 

Was ist Geschlechtsinkongruenz und was ist Geschlechtsdysphorie?

Geschlechtsinkongruenz bezeichnet eine Diskrepanz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen und dem eigenen, empfundenen Geschlecht. Sie beschreibt zunächst eine Erfahrung, die nicht zwangsläufig mit Leidensdruck verbunden ist. Von Geschlechtsdysphorie spricht man, wenn diese Diskrepanz als belastend erlebt wird und daraus ein Leidensdruck entsteht; etwa in Bezug auf den Körper, die soziale Rolle oder die Wahrnehmung durch andere. Nicht jede Geschlechtsinkongruenz führt zu Geschlechtsdysphorie; der Grad des Leidensdrucks kann sich im Lebensverlauf verändern und hängt auch von äusseren Faktoren ab, etwa von sozialer Unterstützung, Diskriminierungserfahrungen oder dem Zugang zu geschlechtsangleichenden Massnahmen. Unsere Sprechstunde bietet Raum, dieses Erleben zu klären, und gemeinsam zu klären, welche Unterstützung hilfreich sein könnte; unabhängig davon, ob bereits ein klarer Transitionswunsch besteht oder nicht.

Was bedeutet Geschlechtsinkongruenz als Diagnose?

In der aktuellen internationalen Krankheitsklassifikation ICD‑11 wird anstelle von Transsexualismus der Begriff Geschlechtsinkongruenz verwendet (Gender incongruence of adolescence or adulthood). Damit wird anerkannt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und dass Menschen ihr Geschlecht auf unterschiedliche Weise erleben und benennen. Geschlechtsinkongruenz ist in der ICD‑11 nicht mehr als psychische Störung eingeordnet, sondern einem eigenen Kapitel (Conditions related to sexual health) zugeordnet. Das dient der Entpathologisierung und soll zugleich den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern.

In der Schweiz wird formal derzeit noch mit dem ICD‑10 gearbeitet; dort lautet die entsprechende Diagnose Transsexualismus. Ergänzend wird in wissenschaftlichen Publikationen und Leitlinien häufig der Begriff „Gender Dysphoria“ (DSM 5) verwendet. Solche Diagnosen sind vor allem dort bedeutsam, wo sie für Kostengutsprachen, ärztliche Berichte oder die Forschung erforderlich sind. In unserer fachlichen Haltung orientieren wir uns bereits am entpathologisierenden Verständnis der ICD‑11 und an einem anerkennenden Umgang mit Geschlechtervielfalt: Diagnosen sollen Zugänge eröffnen, nicht Geschlechtsempfinden bewerten oder in Frage stellen.

Gibt es Wartezeiten und wie läuft die Anmeldung ab?

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren, mehrmonatigen Wartezeiten kommen. Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Aufnahme der Psychiatrie Baselland

Wichtig: Falls Sie bereits anderweitig wegen Geschlechterfragen in Behandlung sind, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen und aktuelle Berichte mit. Dies erleichtert die Abklärung und ermöglicht eine koordinierte Weiterbehandlung.

Wer trägt die Kosten?

Die Gespräche in der Sprechstunde werden in der Regel über die Krankenversicherung abgerechnet, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen zu Franchise, Selbstbehalt und allfälligen zusätzlichen Kosten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Sprechstunde für Geschlechterfragen in einfacher Sprache

Die Sprechstunde für Geschlechterfragen ist ein Angebot für Erwachsene. Sie ist für Menschen da, die Fragen zu ihrem Geschlecht, zu ihrem Körper oder zu möglichen Veränderungen haben. Das Angebot ist zum Beispiel für trans* Menschen und nichtbinäre Menschen da. Auch Angehörige und andere wichtige Bezugspersonen können Beratung bekommen. 
Sie müssen dabei nicht schon genau wissen, wer Sie sind. Viele Menschen kommen gerade deshalb zu uns, weil sie noch unsicher sind. Offene Fragen und Unsicherheiten haben in der Sprechstunde Platz.


Worum geht es in der Sprechstunde?
Oft geht es in der Sprechstunde um Gefühle und Unsicherheiten in Bezug auf das eigene Geschlecht oder den Körper. Manche Menschen sprechen mit uns über ihr Coming-out oder über Belastungen im Alltag. Andere möchten mögliche nächste Schritte im persönlichen Umfeld oder bei medizinischen Behandlungen besprechen.


Mit wem arbeitet die Sprechstunde zusammen?
Die Sprechstunde arbeitet mit anderen Fachstellen zusammen. Dazu gehören zum Beispiel die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ärztinnen, Psychotherapeutinnen und weitere medizinische und Beratungsangebote. So lässt sich die Unterstützung gut aufeinander abstimmen.


Ist die Sprechstunde ein Notfallangebot?
Die Sprechstunde ist kein Angebot für Notfälle und ersetzt keine längere Psychotherapie. In einer Krise wenden Sie sich bitte an die Zentrale Aufnahme der Psychiatrie oder den Notruf 144. Über medizinische Schritte sprechen wir nur, wenn Sie das möchten und wenn sie gut geprüft wurden.


Wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich über die Zentrale Aufnahme der Psychiatrie Baselland anmelden. Sie erreichen uns unter +41 61 553 56 56 oder per E-Mail an aufnahme@pbl.ch. Es kann wegen vieler Anmeldungen zu Wartezeiten kommen. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
 

Leitung

In unserem interdisziplinären Team arbeiten Fachpersonen aus Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie eng zusammen. 

lic.phil.
Patrick Gross
Abteilungsleitender Psychologe
Sprechstunde Geschlechterfragen
 Binningen
Dr. med.
Edith Stein
Oberärztin
Ärztliche Leitung Sprechstunde für Geschlechterfragen und Sprechstunde für Traumafolgestörungen
 Binningen
Kontakt

Die Anmeldung zur Sprechstunde für Geschlechterfragen erfolgt über die Zentrale Aufnahme der Psychiatrie Baselland. Bitte planen Sie für das erste Gespräch in unserer Sprechstunde rund 60 Minuten ein. 
Wichtig: Falls Sie bereits anderweitig wegen Geschlechterfragen in Behandlung sind, teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen und aktuelle Berichte mit. Dies erleichtert die Abklärung und ermöglicht eine koordinierte Weiterbehandlung.
 

Psychiatrie Baselland
Zentrale Aufnahme
Bienentalstrasse 7
Postfach 599
4410 Liestal

T: +41 61 553 56 56
aufnahme(at)pbl.ch

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