
Angebote für Behörden
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt forensisch-psychiatrische Beurteilungen von Kindern und Jugendlichen im Auftrag von Behörden und Gerichten.
Gutachten
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt ausschliesslich im Auftrag einer Behörde Gutachten zu zivil-, straf- und versicherungsrechtlichen Fragen. Es geht bei diesen Gutachten vor allem um den Kinderschutz, Platzierungen und Entscheidungsfragen um Obhut und Kindszuteilung: Wo ist ein Kind besser aufgehoben, wo soll es leben, bei der Mutter, beim Vater, bei Beiden, geteilte Obhut, geteiltes Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit der Eltern?
Verantwortliche Fachperson
Dr. med. Brigitte Contin-Waldvogel, Direktorin Kinder- und Jugendpsychiatrie, Chefärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH, Spezialisierung forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH.
Kontakt
Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.30 Uhr