An den Bedürfnissen ausgerichtet
Die Psychiatrie Baselland ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Unsere Angebote sowie die Aufgabenerfüllung sind in einem detaillierten Leistungsauftrag der Regierung festgehalten und werden regelmässig überprüft.
Keine Entwicklung ohne Planung
Bei der Entwicklung unseres Unternehmens leiten uns die Prinzipien des Psychiatriekonzeptes von 1980, der Folgeplanung I zum Psychiatriekonzept von 1991 und der Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept, die der Regierungsrat und der Landrat 2003 zustimmend zur Kenntnis genommen haben.

