Anmeldung im Wohnheim

Der Eintritt ins Wohnheim Windspiel ist für IV-berechtigte Personen ab dem 18. Altersjahr möglich und muss vor Erreichen des AHV-Alters erfolgen.

Wer einen Wohnheim-Platz für einen erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung sucht, kann unverbindlich Kontakt mit der Heimleitung aufnehmen.

Sofern ein Platz vorhanden ist oder einer in Aussicht steht, findet ein Gespräch mit den Beteiligten (Bewohnerin/Bewohner, Angehörige, Heimleitung, Wohngruppe) statt, in welchem geklärt wird, ob das Angebot den Bedürfnissen entspricht.